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LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10 |
Volltextveröffentlichung
- rav-polizeirecht.de
Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.11.2009 - 1 BvR 2853/08
Verfassungsbeschwerde wegen Versagung eines Schmerzensgeldes bei rechtswidriger …
Auszug aus LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10
Die Tatsache, dass gegen die Klägerin ein Gewahrsam angeordnet wurde, ohne dass die Voraussetzungen dieser Maßnahme auch nur ansatzweise erfüllt gewesen sind, gibt dem vorliegenden Fall sein wesentliches Gepräge und unterscheidet ihn von den Entscheidungen, in weIchen es allein um Bedingungen beim Vollzug einer an sich gerechtfertigten Freiheitsentziehung ging (vgl. zur Problematik BVerfG, Beschluss vom 11.11.2009, 1 BvR 2853/08).Eines der ersten Urteile, das die Grundentscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2853/08 - aus dem Jahr 2009 umsetzt, nach der in Fällen von rechtswidriger Freiheitsentziehung, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Versammlungsrechts stehen, die Feststellung der Rechtswidrigkeit keine ausreichende Entschädigung darstellt, sondern eine Geldentschädigung hinzukommen muss.
- BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62
Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB, …
Auszug aus LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10
Eine Entschädigung kann vielmehr nur unter der Voraussetzung einer hinreichenden Schwere und des Fehlens einer anderweitigen Genugtuungsmögljchkeit beansprucht werden (BGHZ 39, 124). - BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender …
Auszug aus LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10
Der Schutzauftrag des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebietet einen Anspruch auf Ausgleich des immateriellen Schadens, weil anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre (BVerfG, Urteil vom 04.03.2004, 1 BvR 2098/01). - BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60
Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und …
Auszug aus LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10
Die Rechtskraft dieses Urteils bewirkt die Bindung aller Gerichte an die im Tenor festgehaltene Feststellung des Rechtsverhältnisses (BVerwGE 16, 36).
- AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13
Rechtsanwaltshaftung. Schadensersatzanspruch des rechtsschutzversicherten …
Unstreitig hat die Klägerin Gerichtskosten in Höhe von 242, 00 EUR und Prozesskosten des Gegners im Verfahren 4 O 426/10 in Höhe von 755, 80 EUR, mithin insgesamt 997, 80 EUR bezahlt.